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Pflegehilfsmittel

 

 

Pflegehilfsmittel für pflegende Angehörige

Der Betrag für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel für pflegende Angehörige hat sich ab dem 01.01.2015 auf 40€ / Monat erhöht.

 

 

Wir als Medizinischer Fachhandel können Sie als Ambulanter Pflegedienst bei der Beantragung und der Auswahl der richtigen Pflegehilfsmittel für Ihre Kunden Unterstützen.

 

 

Wer von Ihren Kunden kommt in frage?

Jeder Pflegebedürftige, der....

  • Leistungen aus einer Pflegestufe bezieht (0,I, II oder III)
  • zuhause oder in einer Wohngemeinschaft lebt
  • und von einer oder mehreren Personen privat gepflegt wird

hat einen Gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel.

Da die Pflegekasse jeden Monat zuzahlungsfrei die Kosten für Pflegehilfsmittel in höhe von 40€ übernimmt, entstehen Ihrem Kunden dabei keinerlei Gebühren.

 

 

 

Wenn wir Ihr Interesse geweck haben sprechen Sie uns bitte an......

 

Unseren Antrag auf Kostenübernahme finden Sie hier

Und falls Ihre Kunden schon bei einem anderen Leistungserbringer Pflegehilfsmittel beziehen, 

eine Musterkündigung finden Sie hier

 

 

 

Warum sind Pflegehilfsmittel wichtig?

· Einmalhandschuhe

              ESSENTIELLER Hygieneschutz, verhindert die Verbreitung von Keimen und Bakterien

· Händedesinfektion

              REGELMÄßIGE Händedesinfektion schützt vor Keimen und Viren

· Flächendesinfektion

              DESINFIZIERT Flächen und sanitäre Anlagen

· Mundschutz

              SCHÜTZT Pflegebedürftige und Pflegende vor Übertragung vom  Atemwegskeimen

· Schutzschürzen

              SCHÜTZT die Kleidung des Pflegenden

· Bettschutzeinlagen

              SCHÜTZT Matratzen und Laken vor Durchnässung